Hinweise für Sprachstudenten

Informationen für Sprachstudenten

Wenn Sie einen Sprachlernaufenthalt oder die Vorbereitung auf ein Studium (Deutschkurs) in Deutschland anstreben, sind Sie beim IKS an der richtigen Adresse. Wir bieten Deutschkurse in intensiver Form an, für die Sie einen Sprachkursaufenthalt beantragen können. Im Zusammenhang damit gibt es immer wieder Fragen, die wir hier zu beantworten versuchen. Wir bitten zu bedenken, dass diese Antworten allgemein gehalten sind und nicht genau Ihrer persönlichen Situation entsprechen können. Wir geben aus rechtlichen Gründen keine Gewähr für die Richtigkeit der Aussagen; dafür sind letztlich die zuständigen staatlichen Behörden (Ausländeramt, Konsulat, Botschaft) zuständig.

Was ist ein Sprachkursvisum?

Es ist ein Visum zur Erlernen der deutschen Sprache in Form eines Intensivkurses mit festgelegter Mindeststundenzahl und gilt nur in Verbindung mit dem Besuch des Kurses. In dieses Visum wird die Sprachenschule eingetragen, bei welcher Sie sich angemeldet haben, zum Beispiel der IKS. Dieses Visum wird in der Regel bis zu einem Jahr genehmigt.
Auch ein Visum zur Vorbereitung eines Studiums in Deutschland ermöglicht den Besuch eines Sprach-Intensivkurs beim IKS. Damit kann man nach Erreichen der entsprechenden Standards und der erfolgreichen Ablegung der jeweiligen Aufnahmeprüfung (DSH, Feststellungsprüfung, C1-Prüfung etc.) zur Universität, Fachhochschule bzw. Studienkolleg wechseln. Mit dem Studienvorbereitungsvisum ist nach einem Jahr eine Verlängerung möglich.

Wo stelle ich einen Antrag auf ein Visum?

  • Normalerweise beim deutschen Konsulat/ der deutschen Botschaft im Herkunftsland (oder Aufenthaltsland) des zukünftigen Sprachstudenten. Touristenvisa werden nach unserem Informationsstand nicht „umgewandelt”.
  • Wenn Sie sich in Deutschland befinden und EU Bürger sind oder als Au Pair hier sind, bei der Ausländerbehörde Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes. Staatsbürger der USA, Kanada, Brasilien, Japan, Süd-Korea, Australien und Neuseeland können dies ebenfalls tun.

Für wie lange wird ein Sprachkursvisum erteilt?

Üblich ist die Dauer eines Sprachkurses von drei Monaten bis zu einem Jahr. Verlängerungen um bis zu sechs Monaten sind in besonderen Fällen möglich. Das zuständige Konsulat erteilt zunächst nur drei Monaten, die dann im zuständigen Ausländeramt in Deutschland (Meldeadresse des Sprachstudenten) verlängert werden. Oft wird bei einem Au Pair seine Zeit bei der Familie auf das Visum angerechnet. Nach einem Jahr Au Pair Zeit bleiben dann sechs Monate. Ein Au Pair bekommt dieses Visum nur dann, wenn sie sich auf ein Studium vorbereitet. Dazu sollte schon ein Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle vorliegen: Adresse: Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München.
Studienvorbereitungsvisa sind vor dem Eintritt in die Universität zum Deutsch Lernen auf bis zu zwei Jahre verlängerbar

Was brauche ich für ein Sprachkursvisum?

  • Anmeldebestätigung des IKS für einen Intensivkurs mit mondestens insgesamt 20 Wochenstunden: Dazu müssen Sie eine Anmeldegebühr im Voraus entrichten. Konsulate in manchen Ländern verlangen, dass der gesamte Kurs im Voraus bezahlt wird. Die Anmeldegebühr wird im 7. Kursmonat mit der Kursgebühr verrechnet – für Ihre Treue erhalten Sie diese also von uns als Geschenk zurück. 
  • eine Krankenversicherung (Wir können auf Wunsch etwas empfehlen)
  • Nachweis darüber, wo Sie wohnen werden.
  • Nachweis, wovon Sie Ihren Aufenthalt finanzieren durch

    – auf Ihren Namen lautenden Bankbelege (z.B. Sparbücher, Kontoauszüge ..)
    – oder die Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) einer in Deutschland lebenden Person. Dieser Bürge muss nachweisen, dass er dazu finanziell in der Lage ist.

Der IKS ist Ihnen bei den ersten beiden Punkten behilflich, bei den weiteren können wir zwar Rat geben, wir vermitteln aber grundsätzlich keine Wohnmöglichkeiten oder Bürgen und nehmen auch keine Anmeldungen an Universitäten vor.

Wie lange dauert ein Visumsantrag aus dem Ausland?

Aus dem Ausland müssen Sie erfahrungsgemäß mit acht bis zwölf Wochen – teilweise länger – rechnen. Das deutsche Konsulat nimmt ihren Antrag an und lässt ihn in Deutschland beim zuständigen Ausländeramt (dort wo Sie dann später den Kurs besuchen oder wo Ihr Bürge wohnt) prüfen. Erst nach dessen Antwort erteilt das Konsulat ein Visum. Dann benachrichtigen Sie bitte sofort den IKS. So können wir einen Platz in einem Kurs reservieren.

Welche Verpflichtungen geht ein Sprachstudent ein?

Ganz einfach, jedoch sehr wichtig: Sie müssen den Sprachkurs auch besuchen. Andernfalls entfällt der Visumsgrund und das Visum wird ungültig. Bleiben Sie daher nie unentschuldigt vom Sprachkurs fern. Richten Sie eventuelle Kurzreisen nach den angekündigten Kursferien (Weihnachten, Ostern …) und unterbrechen Sie den Kurs nicht. Wir müssten Sie sonst vom Kurs abmelden und Sie würden Ihr Visum verlieren.

Der IKS erbittet weiterhin eine Fotokopie des Sprachkursvisums.

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